Sachverständigenbüro MRICS Dipl.-Ing. (FH) Michael Sauter
Fallbeispiel 1: Schenkung
Ein Familienvater, 60 Jahre alt und Eigentümer eines vermieteten, zu Wohnzwecken genutzten Zweifamilienhauses, will seinem ältesten Sohn (28 Jahre alt) diese Immobilie übertragen. Das Gebäude ist 30 Jahre alt. Der Vergleichswert gemäß § 183 nach dem Bewertungsgesetz (BewG) beträgt einschließlich Grundstück 1.200.000 €. Schenkung der Immobilie Vergleichswert 1.200.000 Abschlag 10 % gem. § 13 c ErbStG -120.000 Summe 1.080.000 Freibetrag - 400.000 zu versteuern 680.000 19 % anteilige Steuern = 129.200 Der Steuerpflichtige hat nun gemäß § 198 BewG das Recht mit Hilfe z. B. eines zertifizierten Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nachzuweisen. Aufgrund des Hochwassers des letzten Frühjahres tritt der Steuerberater an den Immo- biliensachverständigen mit der Bitte heran, den Verkehrswert zu ermitteln, auch unter Berücksichtigung der objektspezifischen Grundstücksmerkmale nach ImmoWertV 2021. Hintergrund sind die ansonsten nicht anderweitig feststellbaren Abschläge aufgrund der Beseitigung der Hochwasserschäden, insbesondere der des Schimmelbefalls. Der gutachterlich ermittelte Verkehrswert unter Einbeziehung sämtlicher nötiger Reparaturen lautet nunmehr 800.000 €. Ergebnis der Verkehrswertermittlung 800.000 Abschlag 10 % gem. § 13 c ErbStG -80.000 Summe 720.000 Freibetrag - 400.000 zu versteuern 320.000 15 % anteilige Steuern = 48.000 Das Gutachten wurde aufgrund seiner klaren Darstellung und Nachvollziehbarkeit vom Finanzamt akzeptiert.
© MRICS Dipl.-Ing. (FH) Michael Sauter November 2024