Dipl.-Ing. (FH) Michael Sauter Sachverständiger
Sachverständigenbüro MRICS Dipl.-Ing. (FH) Michael Sauter
© MRICS Dipl.-Ing. (FH) Michael Sauter November 2024
Immobilienbewertung zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 und damit bei Finanzämtern zugelassen! Mit diesen Gutachten sind Sie auf der sicheren Seite! Mit der Bewertung eines bebauten oder unbebauten Grundstücks wird der Verkehrswert nach § 194 BauGB geschätzt. Ein Bewertungsgutachten kann aus verschiedenen Anlässen nötig werden, aber auch von Vorteil sein. Gerade beim Kauf bzw. Verkauf von Grundstücken,Vermögensauseinandersetzungen (Erbe, Scheidung, o.ä.), und die in diesem Zusammenhang evtl. anfallenden Steuern, Rechtstreitigkeiten, Rückübertragungen nach dem Vermögensgesetz, Verstei- gerungen und bei der Begründung von Rechten und Belastungen an Grundstücken, kann eine begründete und aussage- fähige Wertermittlung ent- scheidend sein. Eine Viel- zahl von Objekten, wie zum Beispiel: Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Hochschulgebäude, Hotels, Tagungszentren, Handwerksbetriebe, Industriegebäude und auch landwirt-schaftliche Resthöfe und dergleichen mehr, habe ich hierzu bereits häufig bewertet. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung im Wohn- und Industriebau, sowie im Bereich Sanierung und Instandsetzung, kann ich auf ein umfangreiches Fach- wissen bei der Beurteilung der Gebäude- substanz, bzw. eines Instandhaltungs-rückstaus, zurückgreifen und die richtigen Wertansätze mit einfließen lassen. Der Verkehrswert einer Photo-Voltaik-Anlage wird mit dem Auslaufen der Förder- programme für diese Anlagen immer vermehrt angefragt. Für die Wertermittlung ist der Ansatz der Rest-nutzungsdauer, mit anfallenden Instandsetzungs- und Instand- haltungskosten, ein wesentliches Kriterium. Deshalb kann ich Investoren und Betreibern dazu eine grundlegende Entscheidungshilfe dahin gehend geben, inwieweit sich das Engagement für das Objekt rentabel erscheint. Als Sachver- ständiger berate ich Versicherungen, Steuerberater, Rechtsanwälte, Hausver-walter und private Immo- bilienbesitzer in Grundstücksangelegenheiten, beim Kauf, aber auch beim Verkauf. Dem neuen Thema “Merkantiler Minderwert” wird in der Immobilien-bewertung zur Zeit sehr viel Beachtung geschenkt. Auch hier kann ich Ihnen eine fundierte Auskunft geben. Jeder Fall gestaltet sich anders und muss natürlich im Vorfeld gründlich geprüft werden. Ich biete ihnen deshalb eine Pauschale für die erste Vorprüfung an. Dazu gehört eine Ortsbesichtigung und ein Studium der vorhandenen Unterlagen, wie Pläne, Grundbuchauszüge, Bescheide des Finanzamts, evtl. Vorberechnungen. Nach der Vorprüfung kann gemeinsam entschieden werden, ob ein Werter- mittlungsgutachten erstellt werden sollte. Obergutachten: Es kommt immer wieder vor, dass ich ein Obergutachten über ein bestehendes Wertermittlungsgutachten erstellen muss. Hier geht es nicht darum, einen neuen Verkehrswert zu ermitteln, sondern „Licht ins Dunkle“ zu bringen. Hier ergeben sich meist viele Fragen: Ist das Wertgutachten für einen Leser (Nichtfachmann) nachvollziehbar? Wurde die Modellkonformität gewahrt? usw. Die klassische Immobilien-Kauf und Verkaufsberatung umfasst: • bei Kauf: lohnt sich das Engagement für das Objekt (Due Diligence – Prüfung) • bei Verkauf: orientiert sich der gedachte Verkaufspreis am Markt • S.W.O.T.-Analyse der Stärken und Schwächen der Immobilie • schriftliche und fotografische Dokumentation bei Kauf oder Verkauf • Festhalten des Instandsetzungsrückstaus und Schätzung der Instandhaltungskosten • Ausarbeitung nachhaltiger Mieterträge und eines Mietwertgutachtens Zusätzliche Leistungen: • Berechnung der Flächen: Wohnflächen, Nutzflächen, gewerbl. Flächen (nach gif) • Teilungserklärung: z.B. Aufteilung eines Einfamilienhauses in zwei Eigentums- wohnungen • Aktualisierung der Bestandspläne nach einer Ortsbesichtigung Weitere Bewertungsfälle: • Erbschaftssteuer: “Nachweis eines niederen Verkehrswerts nach § 198 BewG” • Wertausgleich bei Erbengemeinschaften (auch als Mediator) • Vermögenstrennung im Scheidungsfall • Bewertung von Rechten und Lasten: Wohnungsrecht, Geh- und Fahrtrecht • Geschäftsaufgabe: Rückführung von Geschäftsvermögen in das Privatvermögen Die Ausführungen in den Fallbeispielen dienen lediglich einer groben Einschätzung. Jeder weitere Einzelfall bedarf daher einer genauen Untersuchung durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt, sowie der gutachterlichen Prüfung der Immobilienseite durch einen Sachverständigen.