Fertighaus      
 
 
 
  © MRICS Dipl.-Ing. (FH) Michael Sauter   Oktober 2025
 
 
 
  Augen auf beim Kauf eines Fertighauses....
  Die Vertragskonstellationen mit verschiedenen Partnern können evtl. zu Problemen führen......
  Die Angebote der Fertighaus-Hersteller:
  Viele Fertighaushersteller, auch die namhafte Firmen, haben besondere und auch manchmal 
  fragwürdige Vertragskonstellationen, die für den Bauherrn bei Problemen an der Baustelle 
  manche Hürden darstellen. 
  Das beginnt z. B. damit, dass Sie einen Architekten, der Ihnen vom Fertighaushersteller 
  vorgegeben wird, mit der Planung beauftragen und diesen dann extra abrechnen müssen. 
  Weiter müssen Sie z. B. für einen Keller wiederum an einen anderen Rohbauer beauftragen 
  und diesen müssen Sie wiederum mit dem Rohbauer persönlich abrechnen. 
  Die Planungsverantwortung, so steht es in vielen Verträgen, liegt so bei Ihnen selbst als 
  Bauherr und nicht beim Fertighaushersteller. Die Varianten sind vielfältig.
  In vielen Fällen wird auch kein Bodengutachten erstellt, mit der Begründung, dies sei nicht 
  notwendig. Meist wird ein evtl. vorliegendes Bodengutachten zur Angebotserstellung nicht  
  berücksichtigt. Es wird vielmehr erst in der Planungsphase darauf Bezug genommen. Damit 
  sind die ersten Nachträge vorprogrammiert. Kann sein - muss nicht sein. Aber die Unsicherheit 
  bleibt!
  Letztendlich haften Sie für die Versäumnisse in der Beratung des Anbieters!
  Desweiteren stelle ich in letzter Zeit häufig fest, dass für Fertighäuser meist ein Dünn-
  putzsystem auf den Dämmplatten (WDVS) verwendet wird. Bei einer Verdübelung der 
  Dämmplatten auf dem Holzständerwerk können diese Dübel später sichtbar werden. So kann 
  es nach Jahren zu einem sogenannten Leopardeneffekt kommen. Deshalb sollte man gerade 
  auf diesen Punkt im Vertrag achten und ein Dünnputzsystem ausschließen.
  Viele Erwartungen der Bauherrn werden durch die üblichen Verträge nicht erfüllt. Alles was 
  der Bauherr wünscht sollte auch expliziet vereinbart werden. 
  Deshalb sollten Sie sich vor Vertragsschluss technsichen und auch evtl. rechtlichen Rat 
  einholen, damit das Haus so wird, wie sie es sich auch vorstellen.