Sachverständigenbüro MRICS Dipl.-Ing. (FH) Michael Sauter
Beim Neubau eines Wohnhauses, aber auch bei allen anderen Bauvorhaben wie Geschäftshäuser oder Gewerbebauten, muss sich der Bauherr auf die Qualität des Generalübernehmers, des Bauunternehmers oder auch des Handwerkers verlassen können. Vor der schriftlichen Beauftragung der Firmen sollte grundsätzlich ein Baubegleiter oder ein Berater hinzu gezogen werden!! Für mich gibt es vier Grundsätze: 1. Legen Sie bereits zum Vertrag fest, welche Erwartungen Sie an das Objekt haben. Legen Sie die Details fest, wie diese ausgeführt werden müssen. Benennen Sie das Material, Dimensionierung und Ausführungsart. Überlassen Sie es nicht dem Zufall! 2. “Die Vermeidung von Mängeln und Planungsfehlern beginnt bereits vor Baubeginn bzw. vor dem Kauf einer Immobilie, und ca. 85 % aller Mängel sind erfahrungs- gemäß Planungsfehler!” 3. “Zweitwichtigster Faktor einer Vermeidung von Baumängeln ist eine funktionierende Bauleitung und Bauüberwachung, bzw. Baubegleitung.” 4. “Mehr als 90 % aller Baufinanzierungen sind nicht ausreichend!” 5. „Sie bekommen nur das, was Sie bestellen und was Sie auch überprüfen - da eine DIN und NORM nur eine Empfehlung ist. Der Begriff „Allgemein anerkannte Regeln der Technik“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. UND: Bestehen Sie, insbesondere bei Mehrfamilien- oder Reihenhäusern auf die beste Qualität des Schallschutzes, das was technisch machbar ist. § Das neue Bauvertragsrecht für Verbraucher (gültig seit dem 01.01.2018) besagt, dass von den allermeisten Klauseln des Gesetzes, die den Verbraucher schützen, nicht abgewichen werden darf. Aber auch den Unternehmen bietet das neue Gesetz im Bereich der Abnahme eine zusätzliche Sicherheit. Für eine ausführliche Vertragsgestaltung und - beratung sollte immer auch ein Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden. Das wird sich mit Sicherheit rechnen! Meine Aufgaben als Baubegleiter und Berater: - Beratung bereits vor Vertragsbschluss - Prüfung des Zahlungsplanes nach Baufortschritt - Prüfung der Baubeschreibung auf Vollständigkeit vor Vertragsabschluss - Überprüfung und Kontrolle der Bauleistungen - Bauabnahme mit den einzelnen Handwerkern, bzw. der Baufirma (Generalübernehmer, Bauträger) Die Vertragsgestaltung mit Herstellern von Fertighäusern bedarf einer besonderen Prüfung, da der Bauherr meist mit mehreren Vertragspartnern ein Vertragsverhältnis eingeht! Bei einer Beauftragung eines Bau-Sachverständigen erst zum Zeitpunkt der Abnahme des Gebäudes, kann es meist schon zu spät sein. Sehr oft wird so bei der späteren Begut- achtung von Baumängeln und den daraus entstandenen Schäden festgestellt, dass es sich in ca. 80 % bis 90 % der Fälle um Planungsfehler handelt. Wichtigster Punkt bei der Ausführung eines Bauvorhabens ist die Einhaltung der Gebrauchstauglichkeit und Nachhaltigkeit! Hier wird z.B. oft festgestellt, dass viele Baumaterialien gar keine bauaufsichtliche Zulassung haben. Je früher für ein Bauvorhaben in eine seriöse und professionelle Beratung investiert wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Baumängel bereits während der Planungsphase entdeckt und behoben werden können. Auch können vor Vertragsabschluss sogenannte Nachträge bereits in den Kaufpreis berücksichtigt werden. Eine Baufinanzierung darf nicht durch Nachträge belastet werden. Der Sinn einer Baubegleitung besteht darin, Probleme frühzeitig zu erkennen um später zeitraubende und nervige Streitigkeiten zu vermeiden! Lassen Sie es nicht so weit kommen. Gehen Sie kein Risiko ein und suchen Sie sich rechtzeitig vor Vertragsabschluss professionelle Unterstützung!!
Baubegleitung - unabhängig und kompetent
© MRICS Dipl.-Ing. (FH) Michael Sauter Januar 2024