© MRICS Dipl.-Ing. (FH) Michael Sauter Dezember 2023
Energieautarkes Baugebiet
Die Basis für eine energieautarkes Baugebiet bildet eine Elektrolyseur und eine
Brennstoffzelle auf einem eigenen Grundstück, wie bereits unter dem Kapitel
„Wasserstoff H2“ beschrieben.
Nach dem GEG 2023/2024 darf man nur den Strom von PV-Anlagen innerhalb
zusammengehöriger Grundstücke oder eines Quartiers weiterleiten.
Der § 107 GEG „Wärmeversorgung im Quartier“ besagt folgendes:
(1) In den Fällen […] können Bauherren oder Eigentümer, deren Gebäude in räumlichem
Zusammen-hang stehen, Vereinbarungen über eine gemeinsame Versorgung ihrer Gebäude
mit Wärme oder Kälte treffen, um die jeweiligen Anforderungen […] zu erfüllen. Gegenstand
von Vereinbarungen nach
Satz 1 können insbesondere sein:
1.
die Errichtung und der Betrieb gemeinsamer Anlagen zur zentralen oder dezentralen
Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Wärme und Kälte aus
erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung,
2.
die gemeinsame Erfüllung der Anforderung nach § 10 Absatz 2 Nummer 3,
3.
die Benutzung von Grundstücken, deren Betreten und die Führung von Leitungen über
Grundstücke.
[…]
(5) Die Vereinbarung ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.
Sind die Verbarungen einer „Grundstücksgemeinschaft“ getroffen, dann kann mit
dem Bau der Energieversorung begonnen werden.
Auf einem gemeinsamen Grundstück wird eine „Energiezentrale“ aufgebaut. Die
Kompenenten sind ein Elektrolyseur, ein Wasserstofftank, eine Brennstoffzelle und
eine Batterie als Zwischenspeicher. Dazu wird eine eigenes 50 Hz Wechselstrom-
netz aufgebaut, damit man komplett unabhängig vom Stromnetz wird, denn man
„hängt“ sonst am 50Hz-System an der Energiewirtschaft. Fällt dort das Stromnetz
aus, dann funktioniert auch innerhalb des Quartiers nichts mehr.
Weiter benötigt man ein Nahwärmenetz, das durch die Abwärme aus der Wasser-
stofferzeugung im Elektrolyseur im Sommer und aus der Stromgewinnung mit der
Brennstoffe, im Winter versorgt wird. Damit findet schon mal ein Grundversorgung
für die Wärme übers Jahr statt.
Zweitens benötigt man eine Stromleitung die den Strom von den Brennstoffzelle
an die einzelnen Häuser weiterleiten kann.
Und auch zweite eine Stromleitung, die den Strom aus den PV-Anlagen jedes
Gebäudes an die „Energiezentrale“ zur Wasserstofferzeugung zur Verfügung
stellt. Aber jedes Haus versorgt sich zuerst mit seinem eigenen Strom. Diese
Leitungen werden neben der Wasserversorgung und Abwasserverssorgung in die
Straße verlegt. Die Energiezentrale ist im Grunde genommen die Batterie, bzw.
der Energiespeicher für das Wohngebiet.
Jedes Haus besitzt neben eine ca. 12 - 15 kWp großen Solaranlage auch eine
Wasser-Wärmepumpe, die dann aus einem Erdkollektor oder einem Eisspeicher
als Energieträger später die Wärmeenergie liefert. Der Strom aus der Brennstoff-
zelle liefert im Winter oder bei Nacht den notwendigen Strom. Mithilfe z. B. eines
Erdkollektors können aus 1 kWh Strom aus der Brennstoffzelle 4 kWh Wärme für
das Haus gewonnen werden.
Außerdem liefert die Brennstoffzelle grundsätzlich immer Strom, sobald dieser
benötigt wird.
In ein paar Jahren werden die Perovskit - Solarzellen auf den Markt kommen,
dann ist laut Herrn Prof. Dr. Klaus Lips „in Sachen technischer Stromerzeugung
die Energiewende praktisch gelöst.“
Dann wird die Quartierslösung noch günstiger. Der Preis zur Stromerzeugung
spielt dann effektiv keine Rolle mehr.
Weiter sollte man darüber nachdenken, ob man nicht die Gebäude dann etwas
weniger stark dämmt und das damit eingesparte Geld in die Energietechnik, bzw.
in die Energiezentrale invenstiert. Denn dadurch wird das Bauen wieder
finanzierbar.
Die Idee und das Konzept stehen.
Haben Sie Interesse, dann nehmen Sie Kontakt zu mir auf.